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Kaffeegespräch mit Intellectual-Property-Expertin Ute-Christine Konopka.



Kommunikationsexperten sprechen von Markenschutz und meinen den Schutz einer Unternehmensmarke oder eines Brands. Warum es zu diesem Irrtum kommt, der Schutz einer Unternehmensmarke ein wirtschaftlicher Erfolgstreiber ist, erklärt uns Dr. Ute-Christine Konopka, Intellectual-Property-Expertin, im Interview.


Welche Kaffeemarke bevorzugen Sie?

Was meinen Sie?

 

Trinken Sie zuhause Nespresso oder einen anderen Kaffee?

Einen anderen Kaffee. Ah, jetzt begreife ich, worum es in erster Linie bei Ihrer Frage geht. Um das

Schutzrechtskonzept bei Nespresso, welches Marken, Patente, das Design und Copyright beinhaltet. Das ist hoch interessant. Ich möchte hier vor allem auf den Begriff «Marken» eingehen und ein Missverständnis aus dem Weg räumen. Denn viele Deutschsprachige kennen den Unterschied zwischen einer Marke (Brand) und einer Marke (Trademark) nicht, weil die deutsche Sprache in diesem Bereich ausnahmsweise unpräzis ist.


«Same same, but different»? Oder wie muss ich das jetzt verstehen?

Ich möchte Ihnen den Unterschied kurz erläutern. Der Brand ist eine Marke, die mit Emotionen und Werte aufgeladen ist und welche mit einem Unternehmen und ihren Brands in Verbindung gebracht wird. Trademark steht für eine rechtliche Marke. Sie ist mit dem Brandnamen und Logo für verschiedene

Waren und Dienstleistungen in gewünschten Ländern geschützt. Die Verwendung der Begriffe wird oft verwechselt. Der Brand Nespresso löst Assoziationen und Emotionen aus, wenn Sie eine Nespresso Boutique besuchen, die Nespresso Werbung im TV sehen oder einfach morgens Ihren Nespresso Kaffee geniessen. Der Name Nespresso ist markenrechtlich geschützt und darf nur vom Markeneigentümer, der Nestlé S.A., oder mit seiner Erlaubnis von einer dritten Partei verwendet werden.

 

Welche Vorteile bringt der Markenschutz für ein Unternehmen?

Ein Unternehmen sollte versuchen, seinen Firmennamen mit Logo und Produktnamen rechtlich zu schützen, damit Mitbewerber oder Trittbrettfahrer ihn nicht verwenden oder für sich schützen. Derjenige, der zuerst die Marke beim Schweizer Institut für geistiges Eigentum anmeldet, ist der rechtliche Eigentümer der Marke und kann über den Gebrauch der Marke bestimmen. Er kann ein Verbot aussprechen, die Verwendung gegen eine Lizenzgebühr erlauben oder die Marke ohne Kosten zur Nutzung weitergeben. Dies führt zu einem enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten.

 

Dann hat Nespresso alles richtig gemacht?

Nespresso ist ein sehr schönes Beispiel, wie man eine Marke über die Jahre erfolgreich im Markt etablieren kann. Auf den Namen, die Kapsel, die Gebrauchsanleitung, die Maschine und deren Aussehen wurden Schutzrechte wie Marken, Patente, Designs und Urheberrecht angemeldet. Die Marke wird ständig auf Verletzungen überwacht.

 

Welche Unternehmensbereiche sind beim Markenschutz und -management involviert?

Die Schutzrechte sind Teil der Unternehmensstrategie. Es sind folgende Bereiche involviert: Das Top-Management als Entscheider, die Rechtsabteilung für den Markenschutz, die Finanzabteilung und die Schutzrechtsabteilung, die Marken, Patente, Designs und das Copyright managen.

 

Was passiert, wenn die Marke verletzt wird?

Bei Bekanntwerden einer Markenverletzung kann der Eigentümer rechtlich vorgehen und verlangen, die missbräuchliche Nutzung des Namens einzustellen. Das kann sehr teuer werden, da nicht nur Gerichtskosten anfallen, sondern auch Kosten für Rückruf und Vernichtung der Produkte, Rebranding und Markenaufbau. Wesentlich günstiger wäre es, vor der Markenanmeldung eine Markenrecherche zu veranlassen, um sicher zu gehen, dass die Marke noch frei ist. Darum sind Prävention und Informationen im Markenschutz enorm wichtig und günstiger als ein Gerichtsfall mit all seinen Konsequenzen.


Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Leider denken immer noch viele, dass Schutzrechte kostenintensiv sind und keine Vorteile gegenüber den Mitbewerbern bringen. Ich wünsche mir, dass das Schutzrechtswesen bekannter und anerkannt wird. Dass ein Eigentümer seine Rechte kennt und beispielsweise weiss, dass er vom Verbotsrecht Gebrauch machen kann. Ich bin der Meinung, dass geistiges Eigentum an Fachhochschulen, Universitäten und in Weiterbildungskursen gelehrt werden sollte, da es für Unternehmen, KMU und Startups ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Ich erachte es als wichtig, dass Hochschulabgänger die Schutzrechte kennen, ihren Nutzen verstehen und Schutzechte anwenden können. Dass sie erkennen, ob es ein Schutzrecht braucht oder andere Möglichkeiten sinnvoll wären, sich gegen Missbrauch durch Mitbewerber zu schützen. Falls er sich für ein Schutzrecht entscheidet, muss er sich folgende Fragen stellen. Soll ich die Marke eintragen, die Technologie patentieren, das Design einer Maschine oder die Gebrauchsanleitung mit einem Copyright schützen lassen? Darum braucht es ein gewisses Grundwissen.



Dr. Ute-Christine Konopka

Managerin, Coach, Brückenbauerin im IP-Bereich IP-Bereich

Vor ihrer Selbstständigkeit hatte die promovierte Naturwissenschaftlerin mehrere Führungspositionen im Patent- und Markenbereich in der europäischen und amerikanischen Industrie inne und war Partnerin einer Patentanwaltskanzlei. Diese zwei Sichtweisen, aus der Industrie und aus der Kanzlei, kommen ihr in ihrer heutigen Tätigkeit zugute. Sei dies als freischaffender IP-Coach für Industrie, Wirtschaft, KMU oder Startups, als IP-Dozentin an verschiedenen Fachhochschulen und Universitäten oder als Partnerin der BGW Management Advisory Group. Sie wurde vom World IP-Forum als «Powerful women in IP» ausgezeichnet.



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